Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maklervertrag

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden/Geschäftspartner und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Werden keine davon abweichenden Vereinbarungen getroffen, gilt eine feste Vertragslaufzeit von zwölf Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 3 Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt hat.


2. Weitergabeverbot

Unsere gesamte Vermittlungs-/Nachweistätigkeit, Objektexposés und die von uns erteilten Objekt-/vertragsbezogenen Informationen sind ausschließlich für den jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet die Informationen vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Bei schuldhaftem Verstoß hiergegen haftet der Kunde uns gegenüber in voller Höhe der vereinbarten Maklerprovision inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer, auf Schadenersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs-/Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt.


3. Mitteilungspflicht bei Kenntnis

Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages oder der Provisionsvereinbarung den Vertragsgegenstand/das angebotene Objekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis), so muss er uns dies unverzüglich schriftlich mitteilen, d.h. spätestens innerhalb von 2 Werktagen ab Entgegennahme des Exposés unter Auskunft, wie und zu welchem Zeitpunkt anderweitige Kenntnis erlangt wurde.


4. Eigentümerangaben und Haftung

Die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. beruhen auf dem vom Verkäufer bzw. Vermieter erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Irrtum und Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.


5. Alleinauftrag

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrags mit uns, andere Makler/Dienstleister mit Vermittlungs-/Nachweistätigkeiten betreffend des Vertragsobjekts zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Vertragspartner für die hierdurch entstehenden Schäden. Im Gegenzug verpflichten wir uns in angemessener Weise für den Auftraggeber tätig zu werden.


6. Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit kein Interessenskonflikt vorliegt.


7. Ersatzgeschäft

Kommt durch unsere Vermittlung-/Nachweistätigkeit statt des ursprünglich angestrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Der übliche Maklerlohn bei einem Mietvertrag als Ersatzgeschäft beläuft sich auf 2,38 Monatsmieten (inkl. 19 % MwSt.) bei Wohnräumen, zahlbar vom Auftraggeber; bei Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrages 3,57 (inkl. 19 % MwSt.) Monatswarmmieten. Der übliche Maklerlohn bei einem Kaufvertrag als Ersatzgeschäft beläuft sich bei An- und Verkauf von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken - berechnet vom notariell vereinbarten Gesamtkaufpreis - vom Käufer und Verkäufer je 3,57 % inkl. MwSt..


8. Provisionsanspruch und Auskunftsverpflichtung

Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer Vermittlungs-/ Nachweistätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchem Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Sollte der der Verkäufer/Vermieter das Auftragsobjekt innerhalb von 36 Monaten nach Beendigung unseres Auftragsverhältnisses direkt an einen Interessenten veräußern, dem wir das Angebot während der Auftragslaufzeit unterbreitet haben, steht uns ebenfalls die vereinbarte Courtage in voller Höhe zu. Diese lautet wie folgt: bei An- und Verkauf von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken - berechnet vom notariell vereinbarten Gesamtkaufpreis - vom Käufer und Verkäufer je 3,57 % inkl. MwSt.; bei Vermietung/ Verpachtung zahlbar vom Vermieter/ Verpächter: bei Wohnräumen: 2,38 Monatsmieten (inkl. 19 % MwSt.); bei Abschluss eines Gewerberaum-Mietvertrages 3,57 Monatswarmmieten (inkl. 19 % MwSt.).


9. Zurückbehaltungs-/ und Aufrechnungsrechte

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 67433 Neustadt an der Weinstraße. Es gilt deutsches Recht.


11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Entsprechendes gilt, falls diese Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten sollte. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


12. Website Copyright

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